bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingtKörperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
23. Gemäß § 12 Absatz 2 der Tierschutz-Hundeverordnung stellt ein Verstoßgegen das o.g. Ausstellungsverbot eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Ausstellungsleitung
Blaue Französische Bulldoggen, Labrador Retriever in Silver = aufgehelltes chocolate, Charcoal = aufgehelltes schwarz und Champagner = aufgehelltes gelb, Goldendoodle, Labradoodle, Aussiedoodle wie auch alle weiteren Mixe aus Pudel und anderer Rassen sind im DRV e.V. nicht zur Zucht zugelassen und erhalten somit auch keine Zuchttauglichkeit.
Die Ausstellungsleitung
Wir möchten darauf hinweisen, dass Anwartschaften, Championate, ZTP-Prüfungen, usw. nachstehender Richter/Vereine im DRV e.V. nicht anerkannt werden.
KEINE ANERKENNUNG:
(freie Rassezüchter e.V. / World Bully Kennel Club e.V)